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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten im Sinne des Maklergesetzes zwischen der Gesellschaft Immobilientreuhand Kumer Gerhard und dem Adressaten als vereinbart.

Die Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf (Zwischenvermietung und -verpachtung) ist daher vorbehalten.

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen; für die Richtigkeit der Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt des Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet.

Die Provisionspflicht entsteht und wird fällig mit Einigung/Willensübereinstimmung zum Abschluss eines Vertrags über das angebotene Objekt bzw. mit dem namhaft gemachten Interessenten.

Jede Bekanntgabe der angebotenen Objekte bzw. der namhaft gemachten Interessenten an dritte Personen bedarf vorheriger Zustimmung. Wird ein Vertrag über ein angebotenes Objekt nicht mit dem Adressaten dieses Angebots, sondern mit einer Person abgeschlossen, welcher dieser Adressat die ihm bekannt gegebene Möglichkeit zum Geschäftsschluss bekannt gegeben hat;

nicht mit dem namhaft gemachten Interessenten, sondern mit einer anderen Person abgeschlossen, welcher die Möglichkeit zu diesem Vertragsabschluss von demselben Interessenten bekannt gegeben wurde, so haftet dieser Adressat dieses Angebotes bzw. der Namhaftmachung für die hierdurch entgangene vereinbarte Provision (§ 15 Abs 1 z 3).

Ebenso haftet der Adressat für die vereinbarte Provision, wenn der Vertragsabschluss wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Adressat gegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt (§ 15 Abs 1 Z 1).

oder nicht mit dem namhaft gemachten Interessenten erfolgt, sondern zu gleichen Bedingungen mit einer Person zustande kommt, die den Vertrag anstelle des namhaft gemachten Interessenten in der Ausübung eines ihr zustehenden gesetzlichen oder vertraglichen Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrechtes abschließt (§ 15 Abs 1 Z 4).

Ebenso haftet der Adressat für die vereinbarte Provision, wenn mit dem vermittelten Interessenten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich fällt (§ 15 Abs 1 Z 2). Der gemäß § 6 Abs 3 im Falle des Abschlusses eines zweckgleichwertigen Geschäfts jedenfalls zustehende Provisionsanspruch bleibt durch diese Regelung unberührt.

Im Falle eines Alleinvermittlungsauftrages haftet der Auftraggeber für die vereinbarte Provision weiters für den Fall, dass

der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird;

das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Makler zustande gekommen ist oder

das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Makler zustande gekommen ist.

Ist dem Empfänger ein angebotenes Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, andernfalls gilt die Anbotserstellung als anerkannt.

Vorbehalten wird, dass zum Zwecke der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes die Dienste einer anderen befugten Maklerfirma in Anspruch genommen werden, wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint.

Die Ersatzpflicht für alle Personen- und Sachschäden, die dem Adressaten oder Interessenten im Rahmen der Besichtigung eines angebotenen Objektes, insbesondere auch einer Baustelle, entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Dritte, insbesondere für jene Personen, die mit dem Willen der Adressaten oder Interessenten an der Besichtigung teilnehmen.

Die Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf/Verkauf, Mieter/Vermieter finden Sie hier.

merkblatt.pdf [90 KB]

nebenkostenmiete.pdf [34 KB]

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